Erdgaspreise ab 1. Oktober 2022

Die Bundesregierung hat sich im September 2022 gegen die zum 01. Oktober geplante Gasbeschaffungsumlage entschieden und stattdessen einen Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro gespannt. Er dient unter anderem zur Finanzierung einer Gaspreisbremse und soll dazu beitragen, dass Bürgerinnen und Bürger deutlich entlastet werden.

Zusätzlich wird der Mehrwertsteuersatz für die Lieferung von Gas sowie Fernwärme von derzeit 19 % auf 7 % gesenkt. Die Absenkung ist begrenzt auf den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024. Für diesen Zeitraum war ursprünglich die Gasbeschaffungsumlage vorgesehen, die jedoch nicht realisiert und abgerechnet wird.

Die neue Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh (Netto) und die Bilanzierungsumlage für Haushaltskunden in Höhe von 0,57 ct/kWh (Netto) bleiben aber weiterhin bestehen.

Aus diesem Grund erhöht die ewo zum 01. Oktober 2022 die Erdgaspreise um 0,63 ct/kWh (netto) bzw. um 0,75 ct/kWh (brutto), setzt jedoch die geplante und angekündigte Anpassung der Erdgasabschläge nicht um.

Was passiert mit meinem Abschlag?
Sie müssen nichts tun und Sie verpassen nichts. Alle gesetzlichen Änderungen und Steuersenkungen werden in vollem Umfang bei Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt. Der monatliche Abschlag wird in der vereinbarten Höhe weiterhin von uns eingezogen.

 

ewo Preise ab 01. Oktober 2022
(Bruttopreise inkl. Steuern und Umlagen, MwSt. 7%*)

ewo Ortenau Gas ab 01. Oktober 2022
Verbrauch Arbeitspreis Grundpreis
bis 50.000 kWh/a 7,19 ct/kWh 13,22 €/Monat
ab 50.000 kWh/a 7,00 ct/kWh 15,27 €/Monat
ewo Ortenau Biogas 10% ab 01. Oktober 2022
Verbrauch Arbeitspreis Grundpreis
bis 50.000 kWh/a 7,51 ct/kWh 13,22 €/Monat
ab 50.000 kWh/a 7,32 ct/kWh 15,27 €/Monat

* Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes wird automatisch auf Ihrer nächsten Rechnung, z.B. Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt und ausgewiesen. Maßgebend dafür, welcher Mehrwertsteuersatz Anwendung findet, ist der letzte Tag des Abrechnungszeitraums (nicht jedoch das Datum der Rechnungserstellung). Ist der letzte Tag des Abrechnungszeitraum der 1. Oktober 2022 oder später, findet der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7% für den Verbrauch des gesamten Abrechnungszeitraums Anwendung.

Gut zu wissen: Sie müssen nichts tun und uns auch keine Zählerstände übermitteln.