Neuer Grundversorger für Kerngemeinde Kappelrodeck ab 1. Januar 2023

07.12.2022

Der Stromnetzbetreiber, die Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG, Lotzbeckstraße 45, 77933 Lahr, hat im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg, zum 30. November 2022 festgestellt, dass die

SÜWAG Vertrieb AG & Co. KG

ab dem 01. Januar 2023 neuer Grundversorger für Kappelrodeck wird.

Dezember-Soforthilfe Erdgas

Die Bundesregierung hat am 14.11.2022 ein umfassendes Entlastungspaket auf den Weg gebracht.

So wurde beschlossen, dass Kundinnen und Kunden noch möglichst im Jahr 2022 entlastet werden. Damit dies schnell erfolgen kann, ist der Plan, dass zunächst einmalig der Dezember-Abschlag nicht eingezogen bzw. dieser nicht überwiesen werden muss.

Der Bund übernimmt die Kosten für die Soforthilfe. Die Einmalzahlung dient als spürbare Entlastung, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse, die sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindet und voraussichtlich ab spätestens März 2023 kommen wird, zu überbrücken.

 

Das Vorgehen im Detail:

Schritt 1: Vorläufige Entlastung durch Wegfall des Dezember-Abschlags

  • Kundinnen und Kunden, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen nichts unternehmen. Der Dezember-Abschlag wird nicht eingezogen.
  • Kundinnen und Kunden, die den Abschlag überweisen oder per Dauerauftrag leisten, müssen die Zahlung für Dezember selbst aussetzen.

Aber auch wenn Sie dies nicht tun oder die Aussetzung vergessen, erhalten Sie die Ihnen zustehende Soforthilfe. Diese bekommen sie dann allerdings erst mit der Jahresverbrauchsabrechnung, die den Dezember 2022 beinhaltet. Eine Rücküberweisung von geleisteten Zahlungen ist nicht möglich.

Schritt 2: Tatsächliche (endgültige) Entlastung
In der nächsten Jahresabrechnung bzw. Schlussrechnung (ewo-Kunden erhalten diese Anfang Februar 2023), wird die tatsächliche Entlastung sichtbar sein.

Der Entlastungsbetrag berechnet sich wie folgt:

  • Privathaushalte oder kleinere und mittelständische Unternehmen:
    Ein Zwölftel vom Jahresverbrauch, den der Lieferant Stand September 2022 auf Basis Ihres letzten Jahresverbrauchs prognostiziert hat, multipliziert mit dem Arbeitspreis am 1. Dezember 2022 plus Grundpreis für den Monat Dezember 2022.

Der tatsächliche Entlastungsbetrag wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen und für Privathaushalte und kleine und mittelständische Unternehmen mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Die Differenz zwischen dem vorläufigen Entlastungsbetrag und dem berechneten Entlastungsbetrag wird dann bei der Verbrauchsabrechnung in Form einer Gutschrift oder Forderung abgerechnet.

 

Für weitere Fragen empfehlen wir Ihnen auch die Informationsseite der Bundesregierung zur Dezember-Soforthilfe oder die Häufigen Fragen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

 

Die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Soforthilfe finden Sie nachfolgend

Wer hat Anspruch auf die Soforthilfe Erdgas?

Von der Soforthilfe profitieren:

  • Privathaushalte
  • kleine und mittelständische Unternehmen, die über Standardlastprofile abgerechnet werden
  • Geschäftskunden mit RLM-Abnahmestellen (registrierende Leistungsmessung), die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Erdgas im Jahr verbrauchen.

Nicht berechtigt sind Krankenhäuser (diese erhalten auf anderem Weg eine staatliche Unterstützung) und kommerzielle Betreiber von Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen.

Unabhängig vom Jahresverbrauch sind ebenfalls berechtigt:

  • Kunden aus der Wohnungswirtschaft (z.B. Wohnungseigentümergemeinschaften / Hausverwaltungen)
  • zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs
  • Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft (als Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als e.V.)
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, andere Leistungsanbieter oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe.

Muss ich als Kunde etwas tun und die Soforthilfe beantragen?
Als Privatkunde oder kleines beziehungsweise mittleres Gewerbe brauchen Sie die Soforthilfe nicht zu beantragen.

Gut zu wissen: wir setzen alle relevanten Maßnahmen automatisch für Sie um. Sie brauchen uns nicht über die Aussetzung des Dezember-Abschlags zu informieren. 

Übernimmt der Staat alle Kosten aus Dezember 2022, egal wie intensiv ich in dem Monat heize?
Nein, es wird weiterhin ein sparsamer Umgang mit Erdgas empfohlen. Und da die tatsächliche Entlastung von Ihrem Jahresverbrauch abhängt, den wir im September für Sie prognostiziert haben, ist Ihr Verbrauch im Dezember 2022 nicht relevant für die endgültige Soforthilfe.

 

Der Beschluss der Bundesregierung sieht vor, dass 1/12 Ihrer geschätzten jährlichen Heizkosten auf Basis der Septemberprognose zu den Preisen von Dezember übernommen werden. Je mehr Sie im Dezember an Heizkosten sparen, desto weniger Kosten müssen Sie am Ende selbst tragen.

Welcher Verbrauch wird für die Ermittlung der Soforthilfe herangezogen und kann ich diesen erfragen?
Grundlage ist in der Regel ein Zwölftel Ihres zuletzt abgerechneten Jahresverbrauchs. Liegt uns von Ihnen noch kein Jahresverbrauch vor wird auf Daten des Netzbetreibers zurückgegriffen.

Eine Individuelle Information können wir Ihnen nicht zur Verfügung stellen. Bitte warten Sie den Erhalt Ihrer Verbrauchsabrechnung ab.

Selbstverständlich werden wir die kostensenkende Maßnahme vollständig und korrekt an Sie weitergeben. 

Lohnt es sich, meinen Abschlag zu erhöhen?
Nein, das lohnt sich nicht. Der Beschluss der Bundesregierung sieht vor, dass 1/12 Ihrer geschätzten jährlichen Heizkosten auf Basis der Septemberprognose zu den Preisen von Dezember übernommen werden. Je mehr Sie im Dezember an Heizkosten sparen, desto weniger Kosten müssen Sie am Ende selbst tragen.

 

Welche Regelungen gelten für Mieterinnen und Mieter?
Mieterinnen und Mieter will die Bundesregierung insbesondere zu dem Zeitpunkt unterstützen, wenn sie durch die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 besonders intensiv belastet werden. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass Vermieterinnen und Vermieter die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung an Mieterinnen und Mieter weitergeben und etwaige bereits im Dezember geleistete Überzahlungen entsprechend berücksichtigen.

Mieterinnen und Mietern, die in den letzten neun Monaten bereits eine Erhöhung ihrer Nebenkostenvorauszahlung erhalten haben oder solche, die in den letzten neun Monaten erstmals einen Mietvertrag mit bereits erhöhten Nebenkosten abgeschlossen haben, können einen Teil der Nebenkostenvorauszahlung im Dezember zurückhalten – oder dieser Anteil wird als Gutschrift in der Nebenkostenabrechnung 2022 berücksichtigt. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Vermieter oder Hausverwaltung.

 

Wie wird die Soforthilfe finanziert?
Der Bund erstattet Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen die ausbleibenden Zahlungen und finanziert diese einmalige Entlastung. Sie dient als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse Anfang 2023. Insgesamt werden die Entlastungen durch die Soforthilfe im höheren einstelligen Milliardenbereich liegen. Die Finanzierung wird aus dem neu ausgerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds erfolgen.

 

Warum lohnt es sich, weiter Energie zu sparen?
Die Höhe der Entlastung im Dezember orientiert sich an dem im Monat September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch. Sie ist somit unabhängig vom tatsächlichen Gegenwartsverbrauch im Dezember. Wer Energie spart, spart Geld und trägt dazu bei, Preisdruck am Gas- und Wärmemarkt zu verringern sowie die Wahrscheinlichkeit einer Gasmangellage zu reduzieren.

Welche anderen Entlastungsmaßnahmen wurden bereits umgesetzt?

 

Welche Entlastungsmaßnahmen sind noch in Planung oder in Umsetzung?
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Preisbremse bzw. einem Preisdeckel für Strom und Erdgas. Sie folgt hier im Wesentlichen der Empfehlung der Expertenkommission Gas und Wärme. Geplant ist gemäß aktuellem Stand eine Deckelung des Preises bei 80% des Vorjahresverbrauchs (für SLP-Kunden, d.h. Privathaushalte und kleine- bzw. mittelständische Unternehmen, die über ein Standardlastprofil abgerechnet werden) bzw. 70% des Vorjahresverbrauchs (für RLM Kunden, d.h. überwiegend Industrie-Kunden).

Anders als bei der Soforthilfe für Erdgaskunden gibt es zum aktuellen Stand noch keine finale Gesetzgebung zur Umsetzung dieser Erdgas- bzw. Strompreisbremsen. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.

Wo kann ich weiterführende Informationen finden?
Weiterführende Informationen finden Sie z.B. auf der Homepage der Bundesregierung (Soforthilfe: Kostendämpfung bei Gas und Wärme | Bundesregierung). Auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden sie z.B. ein FAQ Dokument zur Soforthilfe (faq-dezember-soforthilfe-im-gas-und-warmebereich.pdf (bmwk.de)).

Erdgaspreise ab 1. Oktober 2022

Die Bundesregierung hat sich im September 2022 gegen die zum 01. Oktober geplante Gasbeschaffungsumlage entschieden und stattdessen einen Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro gespannt. Er dient unter anderem zur Finanzierung einer Gaspreisbremse und soll dazu beitragen, dass Bürgerinnen und Bürger deutlich entlastet werden.

Zusätzlich wird der Mehrwertsteuersatz für die Lieferung von Gas sowie Fernwärme von derzeit 19 % auf 7 % gesenkt. Die Absenkung ist begrenzt auf den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024. Für diesen Zeitraum war ursprünglich die Gasbeschaffungsumlage vorgesehen, die jedoch nicht realisiert und abgerechnet wird.

Die neue Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh (Netto) und die Bilanzierungsumlage für Haushaltskunden in Höhe von 0,57 ct/kWh (Netto) bleiben aber weiterhin bestehen.

Aus diesem Grund erhöht die ewo zum 01. Oktober 2022 die Erdgaspreise um 0,63 ct/kWh (netto) bzw. um 0,75 ct/kWh (brutto), setzt jedoch die geplante und angekündigte Anpassung der Erdgasabschläge nicht um.

Was passiert mit meinem Abschlag?
Sie müssen nichts tun und Sie verpassen nichts. Alle gesetzlichen Änderungen und Steuersenkungen werden in vollem Umfang bei Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt. Der monatliche Abschlag wird in der vereinbarten Höhe weiterhin von uns eingezogen.

 

ewo Preise ab 01. Oktober 2022
(Bruttopreise inkl. Steuern und Umlagen, MwSt. 7%*)

ewo Ortenau Gas ab 01. Oktober 2022
Verbrauch Arbeitspreis Grundpreis
bis 50.000 kWh/a 7,19 ct/kWh 13,22 €/Monat
ab 50.000 kWh/a 7,00 ct/kWh 15,27 €/Monat
ewo Ortenau Biogas 10% ab 01. Oktober 2022
Verbrauch Arbeitspreis Grundpreis
bis 50.000 kWh/a 7,51 ct/kWh 13,22 €/Monat
ab 50.000 kWh/a 7,32 ct/kWh 15,27 €/Monat

* Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes wird automatisch auf Ihrer nächsten Rechnung, z.B. Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt und ausgewiesen. Maßgebend dafür, welcher Mehrwertsteuersatz Anwendung findet, ist der letzte Tag des Abrechnungszeitraums (nicht jedoch das Datum der Rechnungserstellung). Ist der letzte Tag des Abrechnungszeitraum der 1. Oktober 2022 oder später, findet der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7% für den Verbrauch des gesamten Abrechnungszeitraums Anwendung.

Gut zu wissen: Sie müssen nichts tun und uns auch keine Zählerstände übermitteln.

Einstellung des Strom- und Erdgasvertriebs zum 1. Januar 2023

Die Energiewerk Ortenau Energiegesellschaft GmbH & Co. KG (EWO) wird aufgrund der dramatischen Entwicklung auf den Energiemärkten nur noch bis zum Jahresende ihren eigenständigen Strom- und Erdgasvertrieb fortführen und ab 1. Januar 2023 einstellen. 

Die EWO beliefert in der Ortenau in ihren Gesellschafterkommunen Achern, Rheinau, Renchen, Kappelrodeck, Sasbach, Oppenau und Sasbachwalden ca. 5.500 Kunden mit Strom und ca. 300 Kunden mit Erdgas.

Die Beendigung des Energievertriebes zum 31.12.2022 wird den Strom- und Erdgaskunden in den nächsten Tagen fristgerecht schriftlich mitgeteilt.

Warum?

  • Die EWO wurde 2012 gegründet und liefert seit 2013 zuverlässig und kostengünstig Ökostrom sowie Erdgas und Bioerdgas an die regionalen Kunden in der Ortenau.
  • Gesellschafter der EWO sind neben den Ortenau Kommunen Achern, Rheinau, Renchen, Kappelrodeck, Sasbach, Oppenau und Sasbachwalden auch die beiden Energieversorgungsunternehmen Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG, Lahr und die badenova AG & Co. KG, Freiburg
  • die Lage auf dem internationalen Energiemarkt ist seit Monaten sehr angespannt. Das fordert die Politik, die Wirtschaft und die gesamte Energiebranche. Der gestiegene weltweite Energiebedarf, dramatische Preissprünge und die kritische Situation auf dem Beschaffungsmarkt, ausgelöst durch den  Krieg in der Ukraine, sind für diese Entwicklung verantwortlich.
  • Die EWO hat als fairer Partner der Kunden in der Vergangenheit langfristig Energie beschafft und im Wesentlichen nur die Beschaffungskosten weitergegeben. Ohne nennenswerte eigene Personalkosten und ohne Aufwandsentschädigung der Gremien, konnte die EWO – zusammen mit Dienstleistern – somit zu günstigen Preisen Strom und Erdgas liefern. Gewinne an seine Gesellschafter musste EWO nicht abführen und folglich ausschließlich kostendeckend wirtschaften. Das solide Wirtschaften hat auch dazu geführt, dass das von den Gesellschaftern eingebrachte Stammkapital nach 10 Jahren erhalten bleibt.
  • In der jetzigen Krise hat sich die Situation für EWO jedoch grundlegend verändert. Die benötigten Energiemengen müssen zu 100% am Markt beschafft werden. Damit hat EWO einen entscheidenden Wettbewerbsnachteil zu den Energieversorgungsunternehmen, die über eigene Energieerzeugungsanlagen wie (Kohle) Kraftwerke oder auch Windkraftanlagen verfügen.
  • Die Strom- und Erdgasbeschaffungspreise sind indessen so stark gestiegen, dass die erforderliche Liquidität zur Energiebeschaffung zu unkalkulierbaren finanziellen Risiken für die Gesellschaft und die kommunalen Gesellschafter führen würden.
  • Nach Abwägung der beschriebenen Aspekte, haben sich die Gesellschafter in einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung diese Woche dazu entschlossen, keine unkalkulierbaren finanziellen Risiken einzugehen und den Vertrieb geordnet zum 31.12.2022 einzustellen. An alle Kunden wurde gestern ein entsprechendes Schreiben versandt.
  • Die Versorgungssicherheit aller Strom- und Erdgaskunden ist – vor allem auch durch die Grundversorgungspflicht nach Energiewirtschaftsgesetz– auch nach dem 01.01.2023 gesichert
  • Die Gesellschafterkommunen im nördlichen Ortenaukreis wahren ihren Einfluss auch weiterhin durch ihre Beteiligung an den beiden regionalen Energieversorgungsunternehmen.

Stromkunden werden ab 1. Juli 2022 entlastet

Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert. Anfang 2022 wurde die EEG-Umlage auf 3,723 Cent netto (4,43 Cent brutto) pro Kilowattstunde gesenkt. Zum 1. Juli 2022 wird die EEG-Umlage bis voraussichtlich 31.12.2022 ausgesetzt. Durch den Wegfall der Umlage sollen Stromkunden bei den Energiekosten entlastet werden.

Die ab 01.07.2022 wegfallende EEG-Umlage geben wir selbstverständlich in vollem Umfang an unsere Kunden weiter. Sie brauchen nichts weiter zu tun.

 

ewo Strompreise ab 01. Juli 2022
(Bruttopreise inkl. Steuern und Umlagen, MwSt. 19%)

ewo Ortenaustrom Eintarifzähler (Haushalt & Gewerbe)
Arbeitspreis Eintarif 25,30 ct/kWh
Grundpreis 11,69 €/Monat
ewo Ortenaustrom Zweitarifzähler (Haushalt & Gewerbe)
Arbeitspreis Hochtarif
Niedertarif
25,30 ct/kWh
23,23 ct/kWh
Grundpreis 13,16 €/Monat
ewo Heizstrom (Speicherheizung mit getrennter Messung)
Arbeitspreis Hochtarif
Niedertarif
22,29 ct/kWh
17,51 ct/kWh
Grundpreis 13,16 €/Monat
ewo Haushalt & Heizung (Speicherheizung mit gemeinsamer Messung)
Arbeitspreis Hochtarif
Niedertarif
25,09 ct/kWh
18,02 ct/kWh
Grundpreis 13,16 €/Monat
ewo Wärmepumpe (Eintarifzähler)
Arbeitspreis Eintarif 20,00 ct/kWh
Grundpreis 11,69 €/Monat

 

Preissenkung zum 01.07.2022 durch Wegfall der EEG-Umlage

Liebe ewo-Kunden,

wir haben gute Neuigkeiten für Sie:
Ihr Stromtarif wird jetzt günstiger, denn die EEG-Umlage wird ab dem 01.07.2022 bis zum 31.12.2022 von bislang 3,723 ct/kWh auf 0 ct/kWh gesenkt.
Den Wegfall der EEG-Umlage werden wir als Ihr Stromlieferant in vollem Umfang an Sie weitergeben. Ohne etwas dafür tun zu müssen, profitieren Sie unmittelbar von der Preissenkung.
Wir freuen uns sehr darüber, dass wir Sie mit der Preisreduktion ein wenig entlasten können!

Wie verändert sich die Höhe meiner Abschläge?
Die Höhe der Abschläge bleibt bis zur nächsten Jahresabrechnung unverändert. Danach wird der monatliche Abschlag basierend auf dem bisherigen Stromverbrauch errechnet und automatisch angepasst.

Bitte beachten Sie weiter, dass diese Preissenkung nicht mit einem Sonderkündigungsrecht verbunden ist.

Sie haben noch Fragen?
Wir sind gerne für Sie da, egal ob telefonisch unter 07841/642-1240 oder persönlich in einem unserer ewo-Servicepoints in Ihrer Gemeinde.

Schön, dass Sie Strom bei uns beziehen und als Kunde der ewo Ihren Teil zur Stärkung unserer Region beitragen.
Wir arbeiten weiter hart daran, die Preise im Jahr 2022 für Sie stabil zu halten.

Ihr ewo-Team

Dankeschön Kappelrodeck,

wir sind überwältigt und begeistert von dem großartigen Zuspruch!

Nachdem der ortsansässige Energieversorger ewk-Ziegler im Oktober dieses Jahres die Beendigung der Stromlieferung zum 31.12.2021 ankündigte, registrierte unser ewo-Servicepoint in Kappelrodeck einen wahren Ansturm.

Zum Jahresende können wir uns nun über eine beeindruckende Anzahl an Neukunden freuen!

Der Wechsel zu ewo beweist die große Verbundenheit der Kappelrodecker zur Region und ihrer Gemeinde, was auch den örtlichen Vereinen und der Wirtschaft zugutekommt.

Herzlichen Dank an alle Mitarbeiter in den ewo-Servicepoints, vor allem an das gesamte Rathausteam der Gemeinde sowie an Herrn Bürgermeister Stefan Hattenbach!

Wir freuen uns sehr, dass wir als regionaler Energieversorger in Zukunft einen Großteil der Kappelrodecker mit unserer umweltfreundlichen Energie versorgen dürfen.

ewo als Glücksbringer – 6 Vereine freuen sich über attraktive Preise

Pünktlich zum Trainingsbeginn brachte die Preisverleihung der Aktion #Ballwechsel des Energiewerks Ortenau (ewo) den Gewinnern das Glück ins Haus. Sechs der 53 teilnehmenden Vereine qualifizierten sich für die Endrunde des ewo-Wettbewerbs. Geplant war hier, dass die Finalisten mit einem originellen, selbst gedrehten Video Kreativität beweisen. Pandemiebedingt musste die spannende Aufgabe ausfallen. „Sicherheit und Gesundheit gingen vor. Die Verantwortlichen der Vereine hatten größtes Verständnis für unsere Entscheidung“, erklärte ewo-Geschäftsführer Matthias Friedrich.

Um den Wettbewerb zu entscheiden, wurden die Fußballfans erneut zu einer Stimmabgabe für ihren Lieblingsverein aufgefordert. Aus dem Voting ergab sich die Platzierung der Finalteilnehmer. Mit 1378 abgegebenen Stimmen machte der VfR Achern 1907 e.V. das Rennen.

Offizielle und Spieler des Vereins versammelten sich fast in Mannschaftsstärke zur Preisverleihung im Hornisgrindestadion. Acherns Oberbürgermeister Klaus Muttach, Schirmherr der Aktion #Ballwechsel und ewo-Geschäftsführer Matthias Friedrich gratulierten. Thorsten Libis, Abteilungsleiter `Marketing und Sponsoring` des VfR Achern freute sich, dass sein Traditionsverein so viele Stimmen erhielt. „Wir haben bis kurz vor dem Ende des Gewinnspiels nochmal richtig Gas gegeben und die Werbetrommel gerührt. Ich denke, wir haben es uns verdient, den 1. Platz zu belegen“, so Libis.

Die Mühe lohnte: VfR-Vorstand Hans-Joachim Glunz erhielt die Einladung zu einem Ausflug für 30 Personen in den Soccerpark Ortenau mit anschließendem Grillfest. Außerdem wurden 30 Nike- Trainingsshirts und 30 Nike-Trainingsbälle übergeben. Die wurden übrigens mit VfR-Keeper Bastien Touchemann im Tor von den Fußballern sofort mit großer Begeisterung ausprobiert.

Der mit 1206 Stimmen zweitplatzierte SC Offenburg und der FSV Kappelrodeck-Waldulm (705 Stimmen 3. Platz) konnten sich über die gleiche Anzahl von Bällen und Trikots wie die Acherner freuen. Platz 4 bis 6 belegten der TuS Mahlberg 1922 e.V., FC Ottenheim und TuS Bohlsbach, die jeweils zwanzig der insgesamt 150 vergebenden Bälle aus der Hand der EWO-Repräsentantin Nina Vogt erhielten.

BU Foto Nr. 1: VfR Achern (großes Bild)

Sieger der #Ballwechsel Aktion des Energiewerks Ortenau (ewo) wurde der VfR Achern. Im Acherner Hornisgrindestadion versammelten sich zur Preisverleihung: (von links) Erich Oser, Michael Müller, ewo-Geschäftsführer Matthias Friedrich, Oberbürgermeister Klaus Muttach, VfR-Achern Vorstandsvorsitzender Hans-Joachim Glunz, Malwin Lima, Bastien Touchemann, Thorsten Libis, Salvatore Vida, Carlos Fusaro, Foto: Daniela Busam

Herzlichen Glückwunsch an den VfR Achern zum Gewinn des Hauptpreises!

Die vom Energiewerk Ortenau (ewo) ins Leben gerufene Vereinsaktion #Ballwechsel konnte am Ende nicht spannender verlaufen. Sechs der 53 teilgenommenen Vereine hatten sich für die Endrunde qualifiziert und seit Ende Oktober in einem erneuten Voting um den Hauptpreis abgestimmt.

Nun steht der Sieger fest!

Mit 1378 abgegebenen Stimmen, dicht gefolgt vom SC Offenburg mit 1206 Stimmen, konnte sich der VfR Achern den Hauptpreis sichern.

Aber auch die anderen Vereine gehen nicht leer aus und gewinnen Trainingsbälle und Shirts im Gesamtwert von über 5000 Euro.

Hier das Ranking unseres Gewinnspiels:

  1. Platz: VfR Achern 1907 e.V.
  2. Platz: SPORT-CLUB OFFENBURG 1929/50 e.V.
  3. Platz: FSV Kappelrodeck-Waldulm
  4. Platz: TuS Mahlberg 1922 e.V.
  5. Platz: FC Ottenheim
  6. Platz: TuS Bohlsbach 1920 e.V.

 

Wir bedanken uns bei allen Vereinen, die an unserer Aktion #Ballwechsel teilgenommen und ihren Favoriten so tatkräftig unterstützt haben.

Finalrunde – Änderungen

Aufgrund des Anstiegs der Corona-Infektionszahlen haben wir unsere Spielbedingungen geändert, denn Sicherheit und Gesundheit haben Priorität.

Wir verzichten auf ein kreatives Video von Euch, statt dessen dürft Ihr in einem erneuten Voting darüber entscheiden, wer es an die Spitze der 6 Top-Vereine schafft.

Hier könnt Ihr direkt abstimmen: